Unsere Tätigkeit ist ihren Preis wert und kann Sie vor einem weitaus größeren Schaden bewahren!
Die Vergütung von Prozessmandaten und für die außergerichtliche Vertretung richtet sich nach dem Gegenstandswert und ist gesetzlich durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt.
Durch schriftliche Honorarvereinbarung kann jedoch ein abweichendes Honorar vereinbart werden.
Seit dem 01.07.2006 ist die Vergütung für die außergerichtliche Beratung frei verhandelbar. In vielen rechtlichen Angelegenheiten sind Stundenhonorare unerlässlich, um das Honorar ins angemessene Verhältnis zum wirtschaftlichen Interesse des Mandanten wie auch des Arbeitsaufwandes des Rechtsanwaltes zu setzen.
In anderen Fällen wiederum bietet sich der Abschluss einer Pauschalhonorarvereinbarung an.
Hier schließen wir Honorarvereinbarungen ab, die sich nach unseren dargestellten Grundsätzen richten.
Honorargrundsätze Erstberatung
Honorargrundsätze außergerichtliche Beratung und Vertretung