Das Wirtschaftsrecht umfasst die Bereiche Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Insolvenzrecht.
Im Bereich des Arbeitsrechts unterstützen wir Sie als Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung notwendiger Personalentscheidungen. Wir vertreten aber auch Ihre Interessen als Arbeitnehmer, wenn Sie von einer Abmahnung oder Kündigung betroffen sind.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir Sie sowohl bei der Gründung als auch bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens. Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Unternehmenskaufverträge in Ihrem Interesse und sind Ihnen behilflich, die notwendigen Gesellschaftsversammlungen und Beschlüsse rechtsgültig durchzuführen.
Im handelsrechtlichen Bereich erarbeiten und überprüfen wir Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ziehen offene Forderungen für Sie ein.
Auf dem Gebiet des Insolvenzrechts werden wir vorsorgend und beratend für Sie tätig. Wir helfen Ihnen aber auch, unberechtigte Forderungen des Insolvenzberaters abzuwehren, Ihre eigenen Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und bestmöglich durchzusetzen.