Im Bereich des Verkehrsrechts vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, wenn Ihnen unverschuldet durch einen Unfall ein Schaden zugefügt wurde.
Ebenso sind wir gern behilflich, wenn jemand Sie als Unfallverursacher in Anspruch nimmt.
Dabei legen wir Wert auf eine schnelle und erfolgreiche Schadensregulierung u.a. durch
Sollten Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, ist es hilfreich, wenn Sie uns den sog. HUK-Fragebogen bereits ausgefüllt zukommen lassen würden. Sind Sie dabei verletzt worden oder benötigen wir in einem anderen Zusammenhang von den Sie behandelnden Ärzten Stellungnahmen, bitten wir Sie, uns die Schweigepflichtentbindungserklärung mit Name und Anschrift des jeweiligen Arztes sowie von Ihnen unterzeichnet wieder zukommen zu lassen.
Wollen Sie sich über Ihren aktuellen Punktestand beim Verkehrszentralregister in Flensburg informieren, können Sie dies mittels eines Formulares tun.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht helfen wir Ihnen bei der Abwehr von unberechtigten Bußgeldbescheiden, die gegen Sie aufgrund von Verstössen im Straßenverkehr erlassen worden sind. Gerade in Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) und in Strafsachen (Verfahren wegen angeblicher Geschwindigkeits- bzw. Rotlichtverstöße, wegen Führerscheinentzugs und Unfallflucht) ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Dabei ist für den Ausgang des Ermittlungsverfahrens oftmals von maßgebender Bedeutung, erst die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte zu erhalten, bevor der Sachverhalt aus Sicht des Mandanten gegenüber den Ermittlungsbehörden dargestellt wird.