Auf dem Gebiet des Mietrechts übernehmen wir für Sie als Vermieter die Geltendmachung von Mietrückständen und Schadenersatzansprüchen sowie die Realisierung von Kündigungen bis hin zu Räumungen. Wir erarbeiten und überprüfen auch Ihre Mietverträge auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und herrschenden Rechtssprechungen.
Als Mieter helfen wir Ihnen Mietminderungen geltend zu machen und prüfen Ihre Betriebskostenabrechnungen auf rechtliche Richtigkeit. Wir beraten Sie aber auch in Fragen des Kündigungsrechts sowie der Schönheitsreparaturen.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Sie sowohl bei Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, bei der Durchsetzung von Geldforderungen der Eigentümergemeinschaft als auch bei Konflikten zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter.