Chronologie der Gesetzgebung zu diesen Punkten:
▪ Seit 01.04.2008 galt BGB-InfoV mit Musterbelehrungen über Widerrufs- und Rückgaberecht.
▪ Am 11.06.2010 trat Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der ZahlunsgdienstleistungsRL sowie die Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft.
▪ Damit wurde die Musterbelehrung zum Widerrufs- und Rückgaberecht aus der BGB-InfoV in das EGBGB „überführt“ und erlangte damit Gesetzeskraft
▪ Bereits am 04.08.2011 trat das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft (in Umsetzung eines EuGH-Urteils).
▪ Es wurde ein neuer § 312 e BGB eingeführt, § 357 III BGB und Vorschriften über Wertersatz wurden geändert; Musterwiderrufsbelehrung hat sich ebenfalls geändert.
▪ Ausblick: die nächste Gesetzesänderung steht an: nach einer am 23.06.2011 verabschiedeten VerbraucherrechteRL der EU, die bis 2013 in nationales Recht umzusetzen ist, sollen das verbraucherrechtliche Widerrufsrecht und Rechtsfolgen eines Widerrufs harmonisiert werden mit erheblichen Folgen.
Wichtig ist daher, eine ständige gesetzeskonforme Aktualität Ihrer Webseiten zu gewährleisten!
Grundsatz: Der Verbraucher hat bei Fernabsatzgeschäften die Möglichkeit, den per Internet geschlossenen Vertrag rückabzuwickeln, wenn er rechtzeitig widerruft – bis auf folgende, gesetzlich geregelte Ausnahmen:
▪ Lieferung von Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt werden
▪ Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen und Software, wenn Verpackung geöffnet wurde
▪ Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
▪ Wett- und Lottodienstleistungen
▪ Versteigerungen
▪ Lebensmittel
Beginn der 14tägigen Widerrufsfrist, wenn:
■ dem Verbraucher alle Angaben aus
■■ Impressum
■■ Datenschutz
■■ Kontakt
■■ Produkt- und Leistungsbeschreibung
■ unverzüglich nach Vertragsschluss
■ in Textform zur Verfügung gestellt sind und
■ die Lieferung der Ware erfolgt ist (bei Erbringung von reinen Dienstleistungen genügt der Vertragsschluss).
Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht erst nach Vertragsschluss – beträgt die Widerrufsfrist einen Monat!
Erfolgt keine ordnungsgemäße Information – läuft das Widerrufsrecht unbegrenzt lange!
Widerrufsbelehrung sollte nicht in einem laufenden Text verschwinden, weil sonst u.U. unwirksam. Gut ist eine drucktechnische Hervorhebung.
Am allerbesten sind die Verwendungen der jeweils aktuellen gesetzlichen Musterbelehrungen zum
Die von Ihnen verwendete Belehrung darf durchaus von der Musterwiderrufsbelehrung in Format und Schriftgröße abweichen, muss aber in jedem Fall deutlich gestaltet sein – was u.U. eine Entscheidung des Einzelfalls wird.
Wird hingegen die Musterwiderrufsbelehrung verwendet, ist eine rechtliche Auseinandersetzung hierüber nicht mehr möglich – da sie jetzt Gesetzeskraft hat -, so dass in jedem Fall diese zu empfehlen ist.
Eine Checkliste zum Downloaden mit den hier dargestellten Punkten finden Sie hier: